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Allgemeine Geschäftbedingungen § 1 Allgemeines (1) Grundlage aller Dienstleistungen der CSA COPYRIGHT SERVICE AGENCY GmbH (im folgenden CSA genannt) sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) welche jeweils Vertragsbestandteil werden. (2) Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn CSA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, sie werden durch CSA schriftlich bestätigt. Einer Gegenbestätigung des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit vorsorglich widersprochen. (3) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. § 2 Vertragsschluß (1) Die Beschreibung des Leistungsspektrums auf der Webseite von CSA ist unverbindlich. (2) Anfragen, Aufträge sowie Auftragsänderungen, die schriftlich, auch per Telefax, erfolgen, können nur bearbeitet werden, wenn der Auftraggeber deutlich erkennbar und das Schreiben oder das Telefax von einer autorisierten Person unterschrieben ist. (3) Die Anmeldung einer Bildmarke oder die Überwachung einer Bildmarke kann nicht online in Auftrag gegeben werden. (4) Unklarheiten bei der Übermittlung von Schreiben etc. und deren Inhalt, gehen zu Lasten des Auftraggebers. (5) Vertragspartner von CSA ist, auch wenn der Auftrag im Namen eines Dritten erteilt wird, der unmittelbare Auftraggeber. § 3 Vergütung (1) Die Vergütung für CSA ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste oder aus dem Kostenvoranschlag für die erbetene Dienstleistung. (2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto fällig. Der Auftraggeber kommt mit Ablauf dieser Frist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist CSA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontüberleitungsgesetzes zu fordern. Wird ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen, ist CSA berechtigt, diesen geltend zu machen. Unabhängig davon kann CSA Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 je Mahnung geltend machen. Der Auftraggeber trägt außerdem die gesamten Beitreibungs- sowie etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. (3) Sämtliche Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, gemäß den auf dieser Webseite und/oder erwähnten Zahlungsmodalitäten zahlbar. (4) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. § 4 Verzug / Rücktritt (1) Bei Verzug, welcher nicht von CSA zu vertreten ist, wird CSA den Zeitraum, innerhalb dessen die Recherche zu Ende zu führen möglich ist, mit dem Auftraggeber vereinbaren. Der Auftraggeber ist vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums zur Beendigung der Recherche nicht dazu berechtigt, CSA eine Nachfrist mit der Androhung zu setzen, dass er nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktritt. (2) Sollte CSA hinsichtlich einer Eilrecherche aufgrund von Umständen, welche nicht von CSA zu vertreten sind, in Verzug geraten, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sollte der Auftraggeber nicht unverzüglich von diesem Recht Gebrauch machen, wandelt sich der Eilauftrag in einen Auftrag zu den normalen, der Preisliste zu entnehmenden Bedingungen ohne Eilzuschlag. § 5 Haftung (1) CSA führt alle Dienstleistungen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse, den üblicherweise zugänglichen Quellen und veröffentlichten Daten aus. Dies bedeutet auch, dass z.B. Daten wie Bezeichnungen von nicht registrierten Künstlern oder BGB-Gesellschaften in der Regel nicht überprüft werden können. (2) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Auskünfte von CSA üblicherweise nicht auf dem allerneuesten Stand sein können, da zwischen dem Antrag auf Eintragung von Marken etc. und der Eintragung selbst eine gewisse Zeit verstreicht, ohne dass CSA die Möglichkeit hat, die vorberechtigten Antragsunterlagen einzusehen oder zu überprüfen. (3) CSA sorgt lediglich für die unveränderte Weitergabe der ermittelten Auskünfte. (4) Nur nach vorheriger Absprache können die Rechercheunterlagen bzw. Rechercheergebnisse im einzelnen dem Auftraggeber überlassen werden. In einem solchen Falle müssen die dabei entstehenden Kosten vom Auftraggeber übernommen werden. (5) Alle Auskünfte der CSA sind unverbindlich und werden insbesondere ohne Rechtsberatung erteilt. Für die Richtigkeit sowie die Vollständigkeit der veröffentlichten bzw. von Dritten gelieferten Daten sowie das Bestehen weiterer Rechte übernimmt CSA keine Gewähr. (6) CSA haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für zugesicherte Eigenschaften, in letzterem Falle jedoch begrenzt auf Schäden, die durch eine solche Zusicherung umfaßt seinen sollen. CSA haftet weder für Schäden, noch für mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden jedweder Art, die sich aus einer unrichtigen Auskunft und der infolge dessen getätigten oder unterlassenen Rechtsgeschäfte ergeben. Für Leistungen, die sich infolge von höherer Gewalt oder anderer, von CSA nicht zu vertretenen, Umstände verzögern oder unmöglich werden haftet CSA nicht. Auch für verlängerte Lieferfristen seitens der Zulieferer der Daten und sich daraus ergebenden Verzögerungen haftet CSA nicht. (7) Hat der Auftraggeber eine Kennung (Benutzername, Passwort), so ist er für diese verantwortlich und haftet für Schäden, die durch Missbrauch oder Verlust dieser Kennung entstehen. CSA haftet dem Auftraggebern nicht für hieraus eventuell entstehende Schäden. § 6 Urheberrechte (1) Die erteilten Auskünfte sind ausschließlich für den Eigenbedarf des Auftraggebers und ggf. dessen Vertragspartner bestimmt. (2) Sämtliche Rechte an den unter diesem Portal zugänglichen Daten sowie urheberrechtliche Nutzungsrechte und/oder wettbewerbsrechtliche Leistungsschutzrechte an den Rechercheergebnissen verbleiben bei CSA bzw. bei deren Vertragspartnern. § 7 Schlussbestimmungen (1) Abweichende Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen oder Zusätze bedürfen ausdrücklich der Schriftform. (2) Die Beziehungen zwischen CSA und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. (3) Bei allen sich auf diesen Vertrag beziehenden Streitigkeiten zwischen CSA und Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich – rechtlichen Sondervermögen, sowie zwischen CSA und Personen, die nach Vertragsschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand Hamburg. (4) Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. © 2015 CSA COPYRIGHT SERVICE AGENCY GMBH Datenschutzklausel Die Behandlung sämtlicher Daten erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass seine personenbezogen Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert und für den Vertragszweck maschinell verarbeitet werden. Soweit notwendig erfolgt eine Weitergabe der Daten an die in die Geschäftsabwicklung eingebundenen Firmen. Dieses gilt auch für Zwecke der Kreditprüfung. Darüber hinaus findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt. |
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